Martin Autoschilder
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Martin Autoschilder und seinen Kunden über Dienstleistungen im Bereich des Kraftfahrzeug-Zulassungswesens sowie über den Verkauf und die Reservierung von Kfz-Kennzeichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(1) Martin Autoschilder erbringt Dienstleistungen im Auftrag des Kunden, insbesondere:
An-, Ab-, Um- und Wiederzulassungen von Kraftfahrzeugen
Beantragung und Reservierung von Kennzeichen
Herstellung und Verkauf von Kfz-Kennzeichen
Wahrnehmung von Terminen und Behördengängen
(2) Soweit es sich um Zulassungsdienstleistungen handelt, schuldet Martin Autoschilder keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich eine dienstvertragliche Tätigkeit gemäß § 611 BGB.
(3) Martin Autoschilder handelt im Rahmen der Zulassungsdienstleistungen ausschließlich als Bevollmächtigter des Kunden gegenüber Behörden und sonstigen Stellen.
(1) Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Kunde die erforderlichen Unterlagen übergibt oder digital übermittelt bzw. eine verbindliche Bestellung aufgibt.
(2) Der Kunde versichert, dass sämtliche Angaben und Unterlagen vollständig, korrekt und aktuell sind.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen, Ablehnungen oder Mehrkosten aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder ungültiger Unterlagen gehen zu Lasten des Kunden.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich behördlicher Gebühren und Auslagen.
(2) Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus fällig.
(3) Behördliche Gebühren und Auslagen sind auch dann vom Kunden zu tragen, wenn eine Zulassung aus Gründen, die nicht von Martin Autoschilder zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann.
(1) Martin Autoschilder übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Durchführung oder den Erfolg einer beantragten Zulassung.
(2) Entscheidungen der Zulassungsbehörden liegen außerhalb des Einflussbereichs von Martin Autoschilder.
(1) Martin Autoschilder haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Ein Rücktritt vom Auftrag ist nur möglich, solange die Bearbeitung noch nicht begonnen hat.
(2) Bereits entstandene Kosten, behördliche Gebühren und Bearbeitungsaufwendungen sind nicht erstattungsfähig.
(3) Für individuell angefertigte Kfz-Kennzeichen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Martin Autoschilder.
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